Das Thema Versicherungen spielt beim Auto neben der Fahrzeugwahl und dem damit zusammenhängenden Kraftstoffverbrauch eine große, wenn nicht sogar die zweitgrößte Rolle. Um den Überblick im Versicherungsdschungel zu wahren, Haben wir hier ein Punkte zusammengetragen.


Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit mit Ausnahme von Unfällen, die durch Alkohol-und / oder Drogenkonsum verursacht werden bzw. bei grob fahrlässiger Ermöglichung eines Fahrzeugdiebstahls, sollte zumindest gegenüber dem Versicherungsnehmer, dessen Ehegatten sowie einem in häuslicher Gemeinschaft (d.h. polizeiliche Meldung) befindlichen Lebenspartner verzichtet werden
Beitragsermäßigungen sollten nicht nur gewährt werden, wenn der PKW in einer Einzel- oder Doppelgarage abgestellt wird.
Bei Neufahrzeugen sollten in der Kaskoversicherung mindestens ein halbes Jahr oder länger Schäden bis zur Höhe des Neuwertes erstattet werden.
Sowohl in Haftpflicht als auch in Vollkasko sollte nach einem Schaden für Personen, die langjährig (d.h. 25 Jahre oder länger) unfallfrei fahren, der Schadens-freiheitsrabatt erhalten bleiben.
Bei Ersatzteilen und Lackierung sollte mindestens drei Jahre oder länger auf den üblichen Abzug „Neu für Alt“ verzichtet werden.
In der Kasko-versicherung sollte bei Glasschäden auf die Anrechnung einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung verzichtet werden.
Beim Gebrauch fremder Fahrzeuge im Ausland sollte die in Deutschland für das eigene Fahrzeug abgeschlossen Haftpflichtversicherungssumme als mitversichert gelten.
Bei Leasing-fahrzeugen sollte eine eventuelle Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restbuchwert gemäß Leasingvertrag mitversichert werden.
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